
64. Kurzfilmtage Oberhausen: Call for Entries
Einreichungen für die 64. Internationalen Kurzfilmtage (3.-8. Mai 2018) sind ab jetzt möglich.
Ab sofort laden die Kurzfilmtage zur Einreichung für die Wettbewerbe ihrer nächsten Ausgabe ein. Die vom 3.-8. Mai 2018 stattfindenden 64. Kurzfilmtage Oberhausen organisieren fünf Wettbewerbe: den Internationalen, den Deutschen, den NRW-Wettbewerb, den Kinder- und Jugendfilmwettbewerb sowie den MuVi-Preis für das beste deutsche Musikvideo. Insgesamt vergibt das Festival knapp 42.000 Euro an Preisgeldern.
Neu: Erstmals wird eine Jury der ECFA (European Children’s Film Association) einen Film aus dem Kinder- und Jugendfilmwettbewerb für den neu eingeführten ersten ECFA Short Film Award nominieren, der auf der ECFA-Generalversammlung bei der Berlinale 2019 verliehen wird. Der ECFA Short Film Award soll beim Kinderfilm-Fachpublikum mehr Aufmerksamkeit für den Kinderkurzfilm schaffen.
Filme müssen als Sichtungslinks eingereicht werden. Für alle Wettbewerbe stehen Anmeldeformulare und Reglements ab sofort online unter www.kurzfilmtage.de
Deutsche Produktionen:
Einreichschluss: 15. Februar 2018 (Eingang)
- zugelassen sind Filme, deren Produktion in Deutschland ansässig ist
- maximal 45 Minuten Länge
- produziert nach dem 1. Januar 2017
- Preisgelder in Höhe von 7.500 Euro (Deutscher Wettbewerb) und 2.250 Euro (NRW-Wettbewerb)
Deutsche Produktionen werden für den Deutschen Wettbewerb gesichtet, Produktionen aus Nordrhein-Westfalen zusätzlich für den NRW-Wettbewerb. Geeignete Filme werden außerdem für den Kinder- und Jugendfilmwettbewerb gesichtet.
Internationale Produktionen:
Früher Einreichschluss: 15. Oktober 2017 (Eingang) / Finaler Einreichschluss: 1. Februar 2018 (Eingang)
- zugelassen sind Filme, deren Produktion außerhalb Deutschlands ansässig ist
- maximal 35 Minuten Länge
- produziert nach dem 1. Januar 2017
- internationale Produktionen müssen deutsche Festivalpremieren sein
- Preisgelder in Höhe von 25.500 Euro
Internationale Produktionen werden für den Internationalen Wettbewerb und, sofern geeignet, für den Kinder- und Jugendfilmwettbewerb gesichtet.
20. MuVi-Preis für das beste deutsche Musikvideo:
Einreichschluss: 26. Februar 2018 (Eingang)
Zugelassen sind:
- Musikvideos, deren Regie und/oder Produktion in Deutschland ansässig ist
- maximal 15 Minuten Länge
- produziert nach dem 1. Januar 2017
- Preisgelder in Höhe von 3.500 Euro
Kinder- und Jugendfilmwettbewerb
- Preisgelder von 3.000 Euro sowie eine Nominierung für den ECFA Short Film Award
- Für deutsche Produktionen gelten die Einreichbedingungen des Deutschen Wettbewerbs, für Internationale Produktionen die des Internationalen Wettbewerbs, mit Ausnahme der Regelung zur deutschen Festivalpremiere.
www.kurzfilmtage.de
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