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news | wettbewerbe    21.08.2017

64. Kurzfilmtage Oberhausen: Call for Entries

Einreichungen für die 64. Internationalen Kurzfilmtage (3.-8. Mai 2018) sind ab jetzt möglich.

 

Ab sofort laden die Kurzfilmtage zur Einreichung für die Wettbewerbe ihrer nächsten Ausgabe ein. Die vom 3.-8. Mai 2018 stattfindenden 64. Kurzfilmtage Oberhausen organisieren fünf Wettbewerbe: den Internationalen, den Deutschen, den NRW-Wettbewerb, den Kinder- und Jugendfilmwettbewerb sowie den MuVi-Preis für das beste deutsche Musikvideo. Insgesamt vergibt das Festival knapp 42.000 Euro an Preisgeldern.

Neu: Erstmals wird eine Jury der ECFA (European Children’s Film Association) einen Film aus dem Kinder- und Jugendfilmwettbewerb für den neu eingeführten ersten ECFA Short Film Award nominieren, der auf der ECFA-Generalversammlung bei der Berlinale 2019 verliehen wird. Der ECFA Short Film Award soll beim Kinderfilm-Fachpublikum mehr Aufmerksamkeit für den Kinderkurzfilm schaffen.

Filme müssen als Sichtungslinks eingereicht werden. Für alle Wettbewerbe stehen Anmeldeformulare und Reglements ab sofort online unter www.kurzfilmtage.de 

 

Deutsche Produktionen:

Einreichschluss: 15. Februar 2018 (Eingang)

- zugelassen sind Filme, deren Produktion in Deutschland ansässig ist

- maximal 45 Minuten Länge

- produziert nach dem 1. Januar 2017

- Preisgelder in Höhe von 7.500 Euro (Deutscher Wettbewerb) und 2.250 Euro (NRW-Wettbewerb)

Deutsche Produktionen werden für den Deutschen Wettbewerb gesichtet, Produktionen aus Nordrhein-Westfalen zusätzlich für den NRW-Wettbewerb. Geeignete Filme werden außerdem für den Kinder- und Jugendfilmwettbewerb gesichtet.


Internationale Produktionen:

Früher Einreichschluss: 15. Oktober 2017 (Eingang) / Finaler Einreichschluss: 1. Februar 2018 (Eingang)

- zugelassen sind Filme, deren Produktion außerhalb Deutschlands ansässig ist

- maximal 35 Minuten Länge

- produziert nach dem 1. Januar 2017

- internationale Produktionen müssen deutsche Festivalpremieren sein

- Preisgelder in Höhe von 25.500 Euro

Internationale Produktionen werden für den Internationalen Wettbewerb und, sofern geeignet, für den Kinder- und Jugendfilmwettbewerb gesichtet.


20. MuVi-Preis für das beste deutsche Musikvideo:

Einreichschluss: 26. Februar 2018 (Eingang)

Zugelassen sind: 

- Musikvideos, deren Regie und/oder Produktion in Deutschland ansässig ist

- maximal 15 Minuten Länge

- produziert nach dem 1. Januar 2017

- Preisgelder in Höhe von 3.500 Euro

 

Kinder- und Jugendfilmwettbewerb

- Preisgelder von 3.000 Euro sowie eine Nominierung für den ECFA Short Film Award

- Für deutsche Produktionen gelten die Einreichbedingungen des Deutschen Wettbewerbs, für Internationale Produktionen die des Internationalen Wettbewerbs, mit Ausnahme der Regelung zur deutschen Festivalpremiere.

www.kurzfilmtage.de

 



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