
AG DOK zum Urhebervertragsrecht: Verschaukelt, Verraten und Verkauft
Im Namen der AG DOK beklagt Thomas Frickel die vertane Chance, endlich die Defizite der ersten Urheberrechtsreform von 2002 im Sinne der Urheber zu korrigieren. Statt dessen hätten Justizminister Heiko Maas, Wirtschaftsminister Siegmar Gabriel und Kulturstaatsministerin Monika Grütters die Ursprungsidee zu einem lupenreinen Verwerter-Gesetz umgegossen - entgegen der Ankündigungen im Koalitionsvertrag.
Dokumentarfilmer zählen zu den am schlechtesten bezahlten Kreativen des deutschen Medienbetriebs.
Für einen der größten deutschen Filmverbände, die rund 800 Filmschaffende und Dokumentarfilmer zählende Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK) kommentiert deren Vorsitzender und Geschäftsführer Thomas Frickel den vorliegenden Novellierungsentwurf des Urheberrechtsvertrags :
„Was der Berg da nach heftigem kreisen in die Welt gesetzt hat, ist noch nicht einmal eine Maus. Es ist gerade mal ein Floh, vielleicht aber auch noch weniger: ein Nichts, Makulatur, Papiermüll. Der Regierungsentwurf für ein Urhebervertragsrecht, der nach vielen vollmundigen Erklärungen des Justizministeriums die jahrelangen Verwerfungen zwischen Urhebern und Verwertern beseitigen sollte, zementiert bestehende Ungerechtigkeiten und macht die Urheber auch weiterhin zum Freiwild übermächtiger Verwerter.
Was nach sechsmonatigem Trommelfeuer der Verwerterseite von den hehren Zielen der Reform übriggeblieben ist, kann man getrost in die Tonne treten. Noch im Februar hatte Justizminister Heiko Maas öffentlich verkündet, dass wenigstens am Kernsatz seiner Urheberrechts-Reform nicht gerüttelt würde:
„Eine Vergütung ist in der Regel nur dann angemessen, wenn der Urheber für mehrfache Nutzungen desselben Werkes Anspruch auf jeweils gesonderte Vergütung hat,“ sollte es in § 32 heißen.
Dieser im ursprünglichen Entwurf enthaltene Leitgedanke hätte der Schlüssel zu wirklich fairen Honoraren sein können – jetzt ist er komplett gestrichen. Die vorgesehenen Auskunftsrechte wurden so verwässert, dass sie im Medienbereich voraussichtlich gar nicht mehr greifen, und unbefristete Buyout-Praktiken sollen jetzt auch noch die Weihe des Gesetzes erhalten. Dass auch der von uns als dringend notwendig erachtete erweiterte Schutz der Leistungsschutzrechte von Filmproduzenten gegenüber den übermächtigen Fernsehsendern keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden hat, bedarf eigentlich gar keiner gesonderten Erwähnung mehr.
Deutschlands Dokumentarfilmschaffende, die seit Jahren unter miserablen Grundvergütungen, buy-out-Konditionen und Knebelverträgen leiden, fühlen sich von der Bundesregierung verraten und verkauft. In der „Ressortabstimmung“ zwischen Justizminister Heiko Maas, Wirtschaftsminister Siegmar Gabriel und Kulturstaatsministerin Monika Grütters wurde die Ursprungsidee der Gesetzesreform zerrieben, ja: pulverisiert. Wieder einmal gibt die Regierung denen nach, die aufgrund ihrer Marktmacht wahrlich keinen Schutz brauchen. So etwas nennt man Klientelpolitik auf Kosten der Schwachen. Lieber gar keine Reform als so eine! "
www.agdok.de
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