
Kabel Deutschland unterliegt im Streit um Lizenzgebühren
Im bereits seit Jahren andauernden Streit zwischen dem Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland und der Verwertungsgesellschaft VG Media hat das Landgericht Berlin den Netzbetreiber in einem erstinstanzlichen Urteil nun zu einer Millionennachzahlung verurteilt.
Dem Gerichtsurteil zufolge muss Kabel Deutschland für die Jahre 2006 bis 2011 Lizenzentgelt-Nachzahlungen in Höhe von 45,76 Millionen Euro an die VG Media entrichten. Außerdem muss der Kabelnetzbetreiber auch die überwiegenden Kosten des Rechtsstreits tragen. Kabel Deutschland hat jedoch bereits Berufung gegen die Entscheidung angekündigt.
Ursprünglich habe Kabel Deutschland in dem Verfahren feststellen lassen wollen, dass der VG Media, die treuhänderisch die Urheber- und Leistungsschutzrechte von 134 privaten Fernseh- und Hörfunk-Sendeunternehmen aus Deutschland, den Niederlanden, Frankreich, Österreich, Rumänien, Ungarn und Luxemburg vertritt, überhaupt keine Urheberrechtsvergütungen zustünden, woraufhin die Verwertungsgesellschaft Widerklage vor dem Landgericht Berlin eingereicht habe.
Während der Rechtsstreit zwischen Kabel Deutschland und der VG Media bereits seit sieben Jahren läuft, hatte die Verwertungsgesellschaft mit anderen Kabelnetzbetreibern wie Unitymedia und Kabel Baden-Württemberg schon in den Jahren 2010 und 2011 Lizenzverträge abgeschlossen. Entsprechende Vereinbarungen gibt es außerdem auch mit der Deutschen Telekom, Vodafone, Telecolumbus, Primacom sowie diversen mittelgroßen und kleineren Kabelnetz- und IPTV-Betreibern. Lediglich Kabel Deutschland hatte seit 2006 nur »in geringem Umfang« Lizenzentgelte gezahlt.
Auch im Rechtsstreit um die zum Jahresende 2012 eingestellten Einspeiseentgelte für die öffentlich-rechtlichen Programme von ARD und ZDF will Kabel Deutschland die Berufungsgerichte anrufen. Gerade weil der Kabelnetzbetreiber in den bislang verhandelten sechs von insgesamt zehn Fällen vor Gericht verloren hat, setzt er nun auf die höheren Instanzen, wobei es für die Oberlandesgerichte in Stuttgart und München noch in diesem Jahr Termine für Verfahren geben soll.
Doch trotz aller Streitigkeiten ist allen Beteiligten klar, dass Sender und Netzbetreiber voneinander abhängig sind. Dem entsprechend finden auch weiterhin Gespräche zwischen ARD/ZDF und Kabel Deutschland statt, selbst wenn keine schnelle Beilegung des Streits in Sicht ist.
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