Technologie und Medienrealisation in Film und Video
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News | Veranstaltungen    06.02.2007

Arbeitsrecht bei TV- und Filmproduktionen

Am 23.02.07 veranstaltet das Erich Pommer Institut (EPI) in Berlin-Mitte ein Seminar zum Thema »Arbeitsrecht bei TV- und Filmproduktionen«.


Das Erich Pommer Institut (EPI), das seinen Sitz an der Universität Potsdam hat, bietet regelmäßig Fortbildungen für Beschäftigte der Medienbranche an. Dabei umfasst die Fortbildung am EPI die Bereiche Film/TV, Musik und Werbung mit den Schwerpunkten Medienrecht, Medienfinanzierung, Medienproduktion und Medienmarketing.
Arbeitsrecht ist im Wesentlichen Arbeitnehmerschutzrecht. Bei TV- und Filmproduktionen setzt es den Produzenten nicht unerhebliche Schranken, die mit den personellen, künstlerischen und technischen Erfordernissen einer Produktion oft nur schwer zu vereinbaren sind. Das gilt insbesondere für die Regelungen zur Arbeitszeit im Arbeitszeitgesetz. Das Arbeitszeitgesetz schränkt nicht nur die Privatautonomie der Vertragsparteien ein, sondern es ist auch öffentliches Recht. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Das Arbeitszeitgesetz ist zwingend. Nur in geringem Umfang kann hiervon durch Regelungen in Tarifverträgen abgewichen werden. Für die Film- und Fernseh-Branche ist das in den einschlägigen Tarifverträgen geschehen. Der Manteltarifvertrag erkennt das Bedürfnis nach Flexibilität grundsätzlich an. Mit dem Übergangstarifvertrag vom 09.05.05 haben die Tarifvertragsparteien das Zeitkontenmodell 40/50 eingeführt, das zahlreiche weitere arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen aufwirft.
Die Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung dieser gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorgaben und die Handhabung in der Praxis, ist Gegenstand des Seminars. U.a. soll es bei der Veranstaltung um folgende Fragen gehen: Was sind genau die Hintergründe für die speziellen Arbeitszeitregelungen im Bereich Film und Fernsehen? Was ist bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen? Welche Spielräume gibt es innerhalb und außerhalb des Zeitkontenmodells und anderer gesetzlicher oder tarifvertraglicher Arbeitszeitregeln, um den Interessen der Film- und Fernsehproduzenten möglichst gerecht zu werden? Was sind die sozialversicherungsrechtlichen Folgen? Wie sind die Regelungen in der Praxis umzusetzen?
Geleitet wird das Seminar von Beatrice Müller, die seit sechs Jahren als Rechtsanwältin in der Münchner Kanzlei Nörr, Stiefenhofer, Lutz tätig ist. Sie hat sich auf das Arbeitsrecht im Bereich Medien spezialisiert und hat bereits zahlreiche Produzenten bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen für Film- und Fernsehschaffende unterstützt und auch in anderen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen aus dem Bereich Film und Fernsehen beraten.
Die Kosten für das Seminar, das am 23.02.07 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt findet, betragen pro Teilnehmer 60 Euro. Eine Anmeldung ist online unter www.epi-medieninstitut.de möglich.



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Ausgabe
August/September 2011