
TV-Kameras im Gerichtssaal?
Öffentlichkeit diene der Wahrheitsfindung und mache das Lügen vor Gericht schwerer, so der ehemalige Strafverteidiger von Jörg Kachelmann, Reinhard Birkenstock, der Fernsehübertragungen von Gerichtsverhandlungen befürwortet. Er steht damit nicht allein. Auch Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, plädiert für Liveübertragungen von Gerichtsverhandlungen. RA DR. Heidrun Huber gibt einen kurzen Überblick.
»Wenn man nicht möchte, dass die Darstellung von Geschworenenprozessen in amerikanischen Anwaltsserien und Gerichtsshows à la Barbara Salesch das Bild der Bürger von der deutschen Justiz prägen, dann muss man die Möglichkeit eröffnen, bei realen Prozessen ›mit dabei‹ zu sein«, so der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, anlässlich des Abschieds des langjährigen ARD-Justizreporters und Grimme-Preisträgers Karl-Dieter Möller im November letzten Jahres. Selbstverständlich müssten dabei die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten gewahrt und die Arbeitsfähigkeit des Gerichts gewährleistet bleiben, führte Voßkuhle aus.
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